09.11.2018.

Grenzbeträge 2019

Die AHV hat seit 2015 keine Änderungen vorgenommen, da die Teuerung kaum vorhanden war.

Ab 2019 sind sie nun angepasst worden und sämtliche Grenzbeträge sind bekannt. Der Bundesrat hat in der Sitzung vom November 2018 beschlossen, dass der BVG-Mindestzinssatz bei 1% verbleiben wird.

Details und Download finden Sie auf der Webseite von unserem Partner globalconsult

Zurück zur Übersicht